Durch MiFID II ist die Meldung der Transaktionen durch den Vermögensverwalter zwingend vorgegeben.

Sollten diese Meldungen nicht von der Depot-Bank oder durch einen externen Dienstleister an die BaFin bereitgestellt werden, so muss dies durch den Vermögensverwalter erfolgen.

PSplus bietet Ihnen ab sofort dazu die Möglichkeit.

Voraussetzungen:

  • die Meldung erfolgt nur für Banken mit gepflegter LEI, um Doppelmeldungen auszuschließen
  • BAFIN-Zugang für MIFIR Meldungen wurde vom Vermögensverwalter beantragt
  • National IDs (Concats) oder LEIs für Kunden, Berater und das jeweilige Unternehmen liegen vor

Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.