Durch MiFID II ist die Meldung der Transaktionen durch den Vermögensverwalter zwingend vorgegeben.
Sollten diese Meldungen nicht von der Depot-Bank oder durch einen externen Dienstleister an die BaFin bereitgestellt werden, so muss dies durch den Vermögensverwalter erfolgen.
PSplus bietet Ihnen ab sofort dazu die Möglichkeit.
Voraussetzungen:
- die Meldung erfolgt nur für Banken mit gepflegter LEI, um Doppelmeldungen auszuschließen
- BAFIN-Zugang für MIFIR Meldungen wurde vom Vermögensverwalter beantragt
- National IDs (Concats) oder LEIs für Kunden, Berater und das jeweilige Unternehmen liegen vor
Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.