Hauptmerkmal der neuen MiFID II-Version 4.8.0.16 ist die Umsetzung der Vorgaben durch MiFID II und das Investmentsteuerreformgesetz.
Die umgesetzten Kerninhalte beinhalten folgende Punkte:
Gebuchte & kalkulatorische Kosten
Durch MiFID II wird die absolut transparente Darstellung aller Kostenarten gefordert. Dafür sind dem Kunden alle Kosten für das Erbringen einer Dienstleistung und alle Kosten der eingesetzten Finanzinstrumente offenzulegen. Die jährlich aggregierte Zusammenfassung von Kosten und Gebühren sind dem Kunden absolut und prozentual zur Verfügung zu stellen.
Auswertung Kosten
Im Rahmen des Standardreportings werden die gebuchten & kalkulatorischen Kosten Ihren Kunden je nach Anforderung differenziert oder aggregiert offen gelegt. Zusätzlich wird die Auswirkung auf die Wertveränderung absolut und prozentual dargestellt.
Verlustmeldungen
Zusätzlich zu den bestehenden kundenindividuellen Verlustschwellen gibt es eine neue Standard Verlustmeldung, die laut MiFID II standardmäßig bei einem Verlust von 10% erzeugt wird bzw. einem Vielfachen davon, wenn eine Verlustschwelle bereits verletzt wurde.
Fonds Bestandsvergütungen
Laut MiFID II sind Bestandsprovisionen für Fonds zumindest auszuweisen und den Kunden ggf. zu erstatten. Die Basis der Fonds Bestandsvergütungen und der Rückvergütungen bildet die neue Oberfläche „Rückvergütungen“. Hier werden alle Daten erfasst, die als Berechnungsbasis dienen, wie beispielsweise das Asset, das Portfolio oder die gewünschte Frequenz (Monat, Quartal, Halbjahr, Jahr).
Suitability
Jedes Finanzunternehmen muss nach MiFID II seine eigenen Kriterien festlegen, nach denen die Risikoklassen definiert werden. Wesentliches Ziel der Einteilung von Finanzinstrumenten in Risikoklassen ist die Risikotransparenz und das damit verbundene Kapitalverlustrisiko für Ihren Kunden.
Transaktionsmeldungen
Nachdem nicht alle Depotbanken diesen Service für die Vermögensverwalter übernehmen, wird PSplus für Sie ein entsprechendes Modul bei Bedarf bereitstellen.